§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Lukas Dömelt – Dömlobeatz (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Fotoboxen, DJ-Equipment sowie zugehörigen Dienstleistungen.
- Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
- Mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail ausreichend) oder der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung kommt der Mietvertrag verbindlich zustande.
- Der Vermieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Mietdauer & Rückgabe
- Die Mietdauer beginnt mit Übergabe bzw. Lieferung und endet mit Rückgabe des Mietobjekts.
- Wird die vereinbarte Rückgabezeit überschritten, ist der Vermieter berechtigt, pro angebrochenem Tag 100 Prozent der Tagesmiete zu berechnen.
- Die Rückgabe hat vollständig und in gereinigtem Zustand zu erfolgen.
§ 4 Preise & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
- Die Mietzahlung ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Anlieferung durch den Vermieter können zusätzliche Transportkosten entstehen.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.
§ 5 Pflichten des Mieters / Sorgfaltspflicht
- Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuchtigkeit und unsachgemäße Nutzung zu schützen.
- Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
- Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Rückgabe des Equipments zu verlangen, wenn ein unsachgemäßer Gebrauch festgestellt wird
§ 6 Schäden, Verlust, Diebstahl
- Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für alle Schäden, die am Equipment entstehen, unabhängig davon, wer sie verursacht hat (z. B. Gäste).
- Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
- Funktionsstörungen durch falsche Bedienung führen nicht zu einer Minderung des Mietpreises.
- Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Versicherung (z. B. Veranstalter-Haftpflicht).
§ 7 Lieferung, Aufbau & technische Anforderungen
- Wird der Auf- und Abbau vom Vermieter durchgeführt, muss der Mieter einen freien, sicheren Zugang zur Location gewährleisten.
- Für die Fotobox wird ein Stromanschluss (230V) und WLAN benötigt. Der Mieter trägt die Verantwortung, dass die Infrastruktur vorhanden ist.
- Für CDJ-Verleih: Der Mieter gewährleistet, dass das Equipment ausschließlich auf stabilen, vibrationsarmen Flächen betrieben wird.
§ 8 Stornierung
- Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
- Es gelten folgende Stornogebühren:
• bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
• 29–14 Tage vor Mietbeginn: 30 % der Auftragssumme
• 13–7 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Auftragssumme
• 6 Tage bis Veranstaltungstag: 100 % der Auftragssumme - Terminverschiebungen gelten als Stornierung, wenn kein Ersatztermin verfügbar ist.
§ 9 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
- Für technische Ausfälle während der Veranstaltung, die vom Vermieter nicht verschuldet sind, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
- Für entgangene Gewinne, Umsatzausfall oder immaterielle Schäden wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Datenschutz (Fotobox)
- Bei Nutzung der Fotobox ist der Mieter verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. DSGVO-Hinweise an Gäste).
- Der Vermieter speichert Bilddaten nur temporär zur Übertragung an den Mieter und löscht diese anschließend.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Das Equipment bleibt ausnahmslos Eigentum des Vermieters.
- Manipulationen, Umbauten oder das Entfernen von Branding (z. B. „DömloFotobox“) sind untersagt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz des Vermieters.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

