AGB für Equipment

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Mieten von Fotobox & Pult

§ 1   Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Lukas Dömelt – Dömlobeatz (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Fotoboxen, DJ-Equipment sowie zugehörigen Dienstleistungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2   Vertragsschluss

  1. Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Mit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail ausreichend) oder der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung kommt der Mietvertrag verbindlich zustande.
  3. Der Vermieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3   Mietdauer & Rückgabe

  1. Die Mietdauer beginnt mit Übergabe bzw. Lieferung und endet mit Rückgabe des Mietobjekts.
  2. Wird die vereinbarte Rückgabezeit überschritten, ist der Vermieter berechtigt, pro angebrochenem Tag 100 Prozent der Tagesmiete zu berechnen.
  3. Die Rückgabe hat vollständig und in gereinigtem Zustand zu erfolgen.

§ 4   Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
  2. Die Mietzahlung ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei Anlieferung durch den Vermieter können zusätzliche Transportkosten entstehen.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.

§ 5   Pflichten des Mieters / Sorgfaltspflicht

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuchtigkeit und unsachgemäße Nutzung zu schützen.
  2. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
  3. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Rückgabe des Equipments zu verlangen, wenn ein unsachgemäßer Gebrauch festgestellt wird

§ 6   Schäden, Verlust, Diebstahl

  1. Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für alle Schäden, die am Equipment entstehen, unabhängig davon, wer sie verursacht hat (z. B. Gäste).
  2. Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
  3. Funktionsstörungen durch falsche Bedienung führen nicht zu einer Minderung des Mietpreises.
  4. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer geeigneten Versicherung (z. B. Veranstalter-Haftpflicht).

§ 7   Lieferung, Aufbau & technische Anforderungen

  1. Wird der Auf- und Abbau vom Vermieter durchgeführt, muss der Mieter einen freien, sicheren Zugang zur Location gewährleisten.
  2. Für die Fotobox wird ein Stromanschluss (230V) und WLAN benötigt. Der Mieter trägt die Verantwortung, dass die Infrastruktur vorhanden ist.
  3. Für CDJ-Verleih: Der Mieter gewährleistet, dass das Equipment ausschließlich auf stabilen, vibrationsarmen Flächen betrieben wird.

§ 8   Stornierung

  1. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
  2. Es gelten folgende Stornogebühren:
    • bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
    • 29–14 Tage vor Mietbeginn: 30 % der Auftragssumme
    • 13–7 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Auftragssumme
    • 6 Tage bis Veranstaltungstag: 100 % der Auftragssumme
  3. Terminverschiebungen gelten als Stornierung, wenn kein Ersatztermin verfügbar ist.

§ 9   Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
  2. Für technische Ausfälle während der Veranstaltung, die vom Vermieter nicht verschuldet sind, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  3. Für entgangene Gewinne, Umsatzausfall oder immaterielle Schäden wird keine Haftung übernommen.

§ 10   Datenschutz (Fotobox)

  1. Bei Nutzung der Fotobox ist der Mieter verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. DSGVO-Hinweise an Gäste).
  2. Der Vermieter speichert Bilddaten nur temporär zur Übertragung an den Mieter und löscht diese anschließend.

§ 11   Eigentumsvorbehalt

  1. Das Equipment bleibt ausnahmslos Eigentum des Vermieters.
  2. Manipulationen, Umbauten oder das Entfernen von Branding (z. B. „DömloFotobox“) sind untersagt.

§ 12   Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz des Vermieters.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.